Im Kanton Aargau müssen Umzugsmeldungen nicht nur von Mietern, sondern auch von Vermietern erbracht werden. Diese Meldung wird "Drittmeldepflicht" genannt, weil sie zusätzlich zur Meldung durch
den Mieter an die Einwohnerkontrolle erfolgen muss. Um diese Meldung elektronisch standardisiert abwickeln zu können, hat eine entsprechende Fachgruppe den schweizweit gültigen Standard eCH-0112
verabschiedet. Zur Zeit (Stand per 31.01.2016) können bereits rund 94 Prozent der Einwohnerkontrollen im Kanton Aargau solche standardisierten Drittmeldungen entgegen nehmen.
Die Fachstelle E-Government Aargau verfolgt das Ziel, in Zukunft bei allen Gemeinden den Standard der elektronischen Drittmeldung der Liegenschaftsverwaltungen einzuführen. Damit soll der
Verwaltungsaufwand verringert und zugleich die Datenqualität verbessert werden. Immerhin wurden im Jahr 2014 im Aargau rund 95‘000 Personenbewegungen verzeichnet.
Alle Einwohnerkontrollen im Kanton Aargau können die Ein- und Auszüge von den Vermietern und Logisgebern elektronisch via eCH-0112 empfangen. Möglichst viele der Vermieter und Logisgeber nutzen dieses Angebot und binden ihre Fachapplikationen nach und nach an die Schnittstelle an.
Das Vorhaben wird durch die Arbeitsgruppe "Drittmeldepflicht", den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED), den Verband Aargauer Einwohnerdienste (VAE) und der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau unterstützt.
Passen Sie Ihre Webseite mit dem Weblink für mittlere und kleine Liegenschaftsverwal-tungen an: https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/
Entfernen Sie eigene Formulare für Einzugs- und Auszugsmeldungen von Ihrer Webseite, damit Sie alle Meldungen direkt in Ihrer Softwarelösung oder Ihrem Postfach erhalten.
Verband Aargauer Einwohnerdienste VAE
c/o Einwohnerkontrolle Neuenhof
Frau Sandra Wirth
Zürcherstrasse 107
5432 Neuenhof
Tel. +41 56 416 21 41